Mit Beschluss des OVG Schleswig vom 24.09.2020 wurde festgestellt, dass der am 21.02.2019 gefasste Satzungsbeschluss der Ratsversammlung einen Formfehler enthielt und somit unwirksam war. Die Sanierungssatzung ist durch das OVG Schleswig außer Vollzug gesetzt worden. Die entsprechende amtliche Bekanntmachung erfolgte am 23.10.2020.
Der Satzungsentwurf ist jetzt aktualisiert worden und wurde am 03.12.2020 erneut durch die Ratsversammlung der Stadt Flensburg beschlossen. Am 08.12.2020 erfolgte die amtliche Bekanntmachung in den Flensburger Tageszeitungen. Die Satzung tritt rückwirkend ab dem 04.01.2020 in Kraft. Dies entspricht dem Datum des Inkrafttretens der ursprünglichen Satzung. Inhaltlich wurde nichts verändert. Für die Grundstückseigentümer*innen im Sanierungsgebiet ändert sich dadurch nichts.
Gerichtsentscheidung und Ungültigkeit der Satzung: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschied am 02.10.2024, dass die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Hafen-Ost von Beginn an ungültig ist. Eine amtliche Bekanntmachung der Entscheidung ist nicht erforderlich, da die Entscheidung bereits medienwirksam bekannt gemacht wurde. Das Gericht selbst gab eine Pressemitteilung heraus.
Zukünftige Schritte: Nach Klärung der Entlassung des Hafens auf der Ostseite aus der Betriebspflicht wird geprüft, ob das Sanierungsgebiet Hafen Ost erneut förmlich festgelegt wird. Bis dahin wird auf die Löschung der Sanierungsvermerke im Grundbuchamt verzichtet. Stattdessen werden betroffene Grundstückseigentümer*innen informiert und auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die Sanierungsvermerke auf Antrag gelöscht werden können.
In Bezug auf die sanierungsrechtliche Genehmigung wird im Fall von eingehenden Anträgen bis zur endgültigen Klärung, ob eine neue Sanierungssatzung für das Gebiet Hafen Ost verabschiedet wird, eine Negativbescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung stellt fest, dass die Anträge auf Grundlage der ungültigen Satzung nicht genehmigungspflichtig sind, bis eine neue rechtliche Grundlage geschaffen ist.
Das bedeutet, dass vor der endgültigen Entscheidung über eine neue Satzung, keine sanierungsrechtlichen Genehmigungen erteilt werden können, sondern lediglich eine Information in Form der Negativbescheinigung ausgesprochen wird.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat direkte Auswirkungen auf die Sanierung des Gebiets Hafen Ost. Während die Stadt und wir als Sanierungsträger weiterhin an der Klärung der nächsten Schritte arbeiten, werden betroffene Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert, um ihnen die nötige Orientierung zu bieten.
Weitere Informationen und die Möglichkeit, individuelle Anliegen zu klären, sind bei uns erhältlich – melden Sie sich gerne.