Neues entsteht in Flensburg

Hafen-Ost

Seit 2020 rechtskräftig beschlossenes Sanierungsgebiet

Die Satzung der Stadt Flensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Hafen-Ost" ist am 04.01.2020 in Kraft getreten.

Die Stadtentwicklung Flensburgs war und ist sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart durch den Hafen geprägt worden. Die Hafen-Ostseite ist derzeit durch brachgefallene Flächen und aufgegebene Nutzungen gekennzeichnet. Die Hafenspeicher stehen leer und zeigen deutliche Verfallsspuren.

Zur Sicherung einer für die Gesamtstadt sinnvollen Entwicklung hat die Ratsversammlung am 26.03.2015 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Gebiet „Hafen-Ost“ beschlossen (RV-23/2015). Am 04.04.2015 wurde der Beschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Beschluss Vorbereitende Untersuchungen, PDF [52 KB]
Abgrenzung Untersuchungsgebiet, PDF [856 KB]

Aufgrund der hohen Bedeutung dieses Bereiches für die Gesamtstadt hat die Ratsversammlung festgelegt, dass die Öffentlichkeit in einer Reihe von Planungsschritten zu informieren, zu beteiligen und über eine „Gläserne Akte“ zu informieren ist.

Die Vorbereitenden Untersuchungen "Hafen-Ost", die durchgeführt werden, um Beurteilungsgrundlagen für eine mögliche Festlegung als Sanierungsgebiet zu gewinnen, wurden zum Ende des Jahres 2018 fertig gestellt.

Ziel der vorbereitenden Untersuchungen war es, Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie der anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit einer städtebaulichen Sanierung zu gewinnen. Es wurde geprüft, ob Struktur- und Funktionsschwächen vorliegen und ob die Beseitigung der strukturellen Mängel und Substanzschwächen die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet erforderlich machen.

Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes für das vorgeschlagene Gebiet mit Ausnahme eines kleinen südlichen Gebietsteils vorliegen. Übersichtsplan

Die Ratsversammlung hat die vorbereitenden Untersuchungen mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept, die Gebietsabgrenzung für ein Sanierungsgebiet und die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets „Hafen-Ost“ am 21.02.2019 beschlossen (RV-15/2019). Am 03.01.2020 wurde die Satzung veröffentlicht und ist am 04.01.2020 in Kraft getreten.

Beschlussblatt RV-15/2019 , PDF [299 KB]
Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen, PDF [9,80 MB]
Pläne der Voruntersuchungen zum Vorgang RV-15/2019
Entwurf der Sanierungssatzung, PDF [130 KB]
Entwurf des Entwicklungskonzeptes, PDF [3,47 MB]

Die Größe des Sanierungsgebiets beträgt ca. 53,5 ha, davon sind ca. 39,5 ha Land- und 14 ha Wasserflächen. Die längste Ausdehnung beträgt in Nord-Süd-Richtung 1,3 km, in Ost-West-Richtung 500 m, die Uferlänge beträgt 2,4 km. Es wohnen derzeit 520 Menschen mit ihrem Erstwohnsitz im Sanierungsgebiet (Stand 31.12.2018).

Das Hafen-Ost-Gebiet fällt durch zahlreiche Brachflächen, untergenutzte Flächen und Gebäudeleerstand auf und verhindert in seiner jetzigen Funktion die dringend benötigten städtischen Bedarfe an Wohnraum, qualifiziertem Gewerbe oder Tourismus- /Erholungsflächen. Das Sanierungsgebiet wird durch zahlreiche Emissionen aus dem Gebiet und der Nachbarschaft erheblich beeinträchtigt, so dass es keine Mischgebietsverträglichkeit aufweist.

Das Sanierungsgebiet ist aufgrund seiner Wasserlage und der direkten Nachbarschaft zur Flensburger Altstadt bevorzugt gelegen und hat ein hohes Potenzial für die städtebauliche Entwicklung Flensburgs. Es bietet sich die Chance der Neuausrichtung des Hafen-Ost-Gebiets zu einem gemischtgenutzten urbanen Stadtquartier.

Mit der städtebaulichen Weiterentwicklung der östlichen wasserseitigen Flächen sind große Chancen verbunden: Durch eine Neustrukturierung des Flensburger Hafenbetriebs (Verlagerung des Wirtschaftshafens auf das Gelände der Stadtwerke GmbH auf dem Westufer) wird die Vielschichtigkeit des Standorts als gemischt genutztes Gebiet / urbanes Gebiet, mit maritimer Freizeitnutzung, als touristischer Anziehungspunkt im Zentrum der Stadt und im Hinblick auf das Wohnen am Wasser gestärkt.

Die Brachflächen nehmen neue Nutzungen auf, bieten Raum für neue Bauwerke, Plätze und Parks, Promenade und Spielplätze, beherbergen Wohnen und Arbeiten, Freizeit und Kultur und werden so für alle Flensburger und ihre Gäste zu einem wertvollen Lebensort. Die denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Hafenspeicher sind Zeitzeugen der historischen Identität des Hafengebietes und werden saniert und mit Leben gefüllt.

Im Bereich Tourismus, Erholung und Freizeit besteht für den Hafen-Ost ein großes Potenzial, der Hafen zählt zu den Flensburger Freiräumen mit hoher gesamtstädtischer Bedeutung. Die Uferpromenade wird zwischen Werftkontor und Sonwik mit hoher Aufenthalts- und Erlebnisqualität gestaltet und durchgehend erlebbar gemacht. Mit einem Brückenschlag werden die Ufer der Harniskaispitze und Kielseng verbunden. Mithilfe einer besseren Anknüpfung der Hafenfreiflächen an den Volkspark und das Lautrupsbachtal wird die Erholungswirkung sowohl der „grünen“ als auch der „blauen“ Erholungsflächen gestärkt.

Der Klimaschutz als erklärtes Ziel der Flensburg-Strategie mit breitem Konsens in Politik und Gesellschaft bildet auch für den Hafen-Ost den Rahmen in Bezug auf Nutzung, Bebauung und Verkehr: Mischnutzung ermöglicht eine „Stadt der kurzen Wege“, in den Hauptstraßen werden überdimensionierte Fahrbahnen zurückgebaut und Querungshilfen für Fußgänger ergänzt. Der Fuß- und Radwegebau und die Bushaltestellen werden qualitativ und quantitativ verbessert, das Angebot an Fahrradabstellplätzen, Carsharing-Plätzen und E-Mobil-Ladestationen erhöht.

In den vom 16.-18. Januar 2020 stattgefundenen Beteiligungswerkstätten wurde auf den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen und den Inhalten des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes aufgebaut und Planungskriterien vertieft, die die Grundlage für die nächsten Planungsschritte (städtebaulicher Entwurf, städtebaulicher Rahmenplan) bilden werden.

Am 25.06.2020 hat die Ratsversammlung die aus dem Beteiligungsverfahren entwickelten „Leitlinien für die Entwicklung eines nachhaltigen urbanen Quartiers“ beschlossen. Des Weiteren wurde die Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans in einem kooperativen Planungsverfahren festgelegt. Hierbei wird eine von der Stadt beauftragte Bürogemeinschaft aus den Disziplinen Städtebau, Freiraumplanung und Verkehrsplanung in enger Abstimmung mit der Stadt Flensburg unter Beteiligung mehrerer Teilgebiets-Arbeitsgruppen und der Öffentlichkeit den Rahmenplan entwickeln.

Mit Beschluss des OVG Schleswig vom 24.09.2020 wurde festgestellt, dass der am 21.02.2019 gefasste Satzungsbeschluss der Ratsversammlung einen Formfehler enthielt und somit unwirksam war. Die Sanierungssatzung ist durch das OVG Schleswig außer Vollzug gesetzt worden. Die entsprechende amtliche Bekanntmachung erfolgte am 23.10.2020.
Der Satzungsentwurf ist jetzt aktualisiert worden und wurde am 03.12.2020 erneut durch die Ratsversammlung der Stadt Flensburg beschlossen. Am 08.12.2020 erfolgte die amtliche Bekanntmachung in den Flensburger Tageszeitungen. Die Satzung tritt rückwirkend ab dem 04.01.2020 in Kraft. Dies entspricht dem Datum des Inkrafttretens der ursprünglichen Satzung. Inhaltlich wurde nichts verändert. Für die Grundstückseigentümer*innen im Sanierungsgebiet ändert sich dadurch nichts.

Im August 2021 startete das kooperative Verfahren zum städtebaulichen Rahmenplan Hafen-Ost. Aufbauend auf den acht „Leitlinien für die Entwicklung eines nachhaltigen urbanen Quartiers“ entwickelten die beauftragten Büros Cityförster, Urban Catalyst und R+T Verkehrsplanung GmbH zunächst drei Szenarien für die Entwicklung des Sanierungsgebiets. In einem kooperativen Prozess wurde eines der drei Szenarien im Ergebnis der Diskussion zu einem städtebaulichen Rahmenplanentwurf konkretisiert. Die Rahmenplanung wurde von einem Beteiligungsprozess begleitet, der von gruppe F | Freiraum für alle GmbH und Gehl Architects betreut wurde. Neben zahlreichen Gesprächen und Workshops mit plangebietsrelevanten Akteur*innen fanden drei Öffentlichkeitsveranstaltungen statt.

Die städtebauliche Rahmenplanung wurde im November 2022 fertiggestellt und am 01.12.2022 durch die Ratsversammlung mit großer Mehrheit beschlossen. Zusätzlich zum Rahmenplan wurden der Erläuterungstext, der Gestaltungsplan, Handlungsempfehlungen für Gestaltung und Konzeptpläne zu Städtebau, Nutzungen, Freiraum, Klimaanpassung, Mobilität und Entwicklungsphasen erarbeitet, die die Inhalte des städtebaulichen Rahmenplans veranschaulichen und im Zuge der weiteren Planung weiterentwickelt werden. Die Planung und der Prozess wurden in einer multimedialen Ausstellung im Robbe & Berking Museum vom 15.02.-30.04.2023 präsentiert. Mehr als 3.300 Besucher*innen nahmen diese Gelegenheit zur Information wahr.

Rahmenplan RV 01.12.2022, PDF [4 MB]
Broschüre Städtebaulicher Rahmenplan, PDF [3,56 MB]
"Logbuch" Ergebnisse des kooperativen Verfahrens, PDF [5,47 MB]

Aktuelle Informationen über die Entwicklung des Sanierungsgebietes Hafen-Ost gibt es jetzt auch auf der Facebook-Seite „Flensburg Hafen-Ost“ sowie auf Instagram unter @flensburghafenost.

Timeline Hafen-Ost
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16.01.2024
Umzug Wirtschaftshafen

Die FGS freut sich mitteilen zu können, dass die Ertüchtigung der Flächen auf dem Grundstück der Stadtwerke Flensburg GmbH gemäß Beschluss der Ratsversammlung RV-74/2020 nahezu abgeschlossen ist. Die letzte Sturmflut im Flensburger Hafen vom Oktober 2023 hat gezeigt, dass die neu geschaffenen Lagerflächen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Halle nicht von Überschwemmungen betroffen waren. Die Flächen können zum Zweck des Umschlags von Schüttgütern ab sofort bei den Stadtwerken Flensburg GmbH gemietet werden. Damit ist die Ära des Umschlags von Düngemitteln im Hafen-Ost zum 31.12.2023 beendet worden.

Wir möchten uns bei allen Projektpartnern, den Stadtwerken Flensburg GmbH, der Flensburger Hafen GmbH, dem Umschlagsunternehmen Jürgensen, Brink & Wölffel Schiffsmakler und Umschlags GmbH, dem Kies- und Mörtelwerk Peper GmbH & Co. KG, der IHK und dem Fachbereich Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Flensburg für den gemeinsamen Entwicklungsweg in rund 30 gemeinsamen Projektgruppensitzungen bedanken.

Die dazugehörigen abgestimmten Protokolle der Projektgruppe Verlagerung des Hafenumschlags sind in der Timeline zum Sanierungsgebiet Hafen-Ost veröffentlicht.
Video zur Probeentladung Hafenumschlag, © Stadtwerke Flensburg GmbH

06.04.2024
Das Zollhäuschen macht Platz für Neues

Nach jahrelanger Nichtnutzung durch den Zoll wurde das Zollgebäude am Harniskai 2 aus dem Jahr 1941 im April 2024 abgerissen, wie es gemäß städtebaulichen Rahmenplans, der am 1. Dezember 2022 von der Ratsversammlung beschlossen wurde, vorgesehen war.

Ein Gutachten der Gebäudeeigentümerin BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) aus dem Jahr 2018 ergab, dass die Bausubstanz des Gebäudes weder eine Nachnutzung noch eine temporäre Nutzung zuließ. Aufgrund der einfachen Bauweise und Schäden in der Gründung des Gebäudes war eine Ertüchtigung nicht möglich.

Die nun freigeräumte Fläche soll gemäß Rahmenplan zukünftig als öffentlicher Freiraum und Verkehrsfläche genutzt werden.

11.04.2024
Der Stadtspeicher feiert "Dichtfest"

Am 11. April 2024 wurde das "Dichtfest" des Stadtspeichers gefeiert. 100 Jahre nach dem Richtfest im Jahr 1923 luden die Bauherren Bauplan Nord die Baubeteiligten, die das Bauwerk planen, finanzieren, bauen und demnächst nutzen, ein, gemeinsam den Baufortschritt zu feiern. Bis Ende des Jahres 2024 soll das Bauwerk fertiggestellt sein.

Fotos: Richtfest in 1923 und Dichtfest in 2024, beide Fotos von: Bauplan Nord