Planungswettbewerbe sind am besten geeignet, um eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen und zugleich qualitativ hochwertige und objektiv nachvollziehbare Ergebnisse zu erhalten. Für die Durchführung von Planungswettbewerben gibt es eine Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen setzt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und Betreuung des Wettbewerbsverfahrens wird von der Bürogemeinschaft metris & PLAN:KOOPERATIV aus Heidelberg durchgeführt.
Der Wettbewerb soll als zweistufiges, nicht-offenes Wettbewerbsverfahren mit vorgeschalteter Präqualifizierungsphase stattfinden. Anhand aufgestellter Kriterien sollen ca. 10 – 15 besonders geeignete Planungsteams ausgewählt werden, welche dann am eigentlichen Verfahren teilnehmen dürfen. Das Wettbewerbsverfahren verläuft in mehreren Schritten.
Zunächst wird die Aufgabenstellung – der sogenannte Auslobungstext – erstellt. Im Zuge der Formulierung des Auslobungstextes werden Anregungen aus der Projektvorbereitung aufgenommen und in konkrete Planungsanforderungen überführt. Desto eindeutiger und umfassender die Beschreibung der Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Teilnehmer des Planungswettbewerbs sind, desto passender und qualitativ hochwertiger werden die Entwürfe.
In einem sog. Wettbewerbskollogium haben die Teilnehmenden am Planungswettbewerb die Möglichkeit Rückfragen zur Auslobung zu klären, die im Anschluss in die erste Bearbeitungsphase (der Ideenteil) starten. Nach Abschluss der Bearbeitungsphase erfolgt eine Vorprüfung der eingereichten Entwürfe. Hier wird geprüft, ob formale und bindende Kriterien erfüllt wurden. Nach dieser Vorprüfung erfolgt eine Preisgerichtssitzung.
Die Preisgerichtssitzung ist ein zentrales Element im Gesamtprozess. Die eingereichten Entwürfe werden fachlichen Expert*innen (den Preisrichtern) geprüft, bewertet und eine Empfehlung ausgesprochen.
Nach diesem Schritt wird das Wettbewerbsverfahren – welches bis zu diesem Zeitpunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden muss – unterbrochen und die eingereichten Ergebnisse dem Votum der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Mit der Empfehlung des Preisgerichts und dem Feedback aus der Öffentlichkeit wird eine reduzierte Anzahl an Teilnehmenden für die zweite Wettbewerbsphase (der Realisierungsteil) ausgewählt. Die ausgewählten Teilnehmenden werden unter Berücksichtigung sämtlicher Hinweise ihre Entwürfe überarbeiten. Abschluss der zweiten Bearbeitungsphase bildet eine erneute Preisgerichtssitzung und öffentliche Ausstellung der Ergebnisse. Das Votum des Preisgerichts stellt dabei eine fachliche Bewertung dar; es ersetzt nicht die Entscheidung durch die demokratisch legitimierten Mitglieder im Stadtrat. Eine politische Beschlussfassung ist entsprechend vorzubereiten.
Zeitstrahl zum Wettbewerbsverfahren