Der Fachbereich „Stadtentwicklung und Klimaschutz“ der Stadt Flensburg hat der Flensburger Gesellschaft für Stadterneuerung die Aufgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Maßnahmen in den Flensburger Sanierungs- und Stadterneuerungsgebieten übertragen.
Die Flensburger Gesellschaft für Stadterneuerung nimmt diese Aufgabe in der Funktion als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Flensburg bzw. Projektentwickler wahr.
Die Mittel, welche die Stadt Flensburg zur Verfügung stellt (wie Finanzmittel oder gemeindliche Grundstücke) und auch alle Städtebauförderungsmittel, gehören zu einem Treuhandvermögen, welches durch die Flensburger Gesellschaft für Stadterneuerung gesondert verwaltet und zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben zur Verfügung steht.
Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung ist für die Stadt Flensburg mit erheblichen Kosten verbunden. Seit Anfang der 1970er Jahre werden vom Bund und Land Schleswig-Holstein städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in der Stadt Flensburg gefördert. Die Städtebauförderung ist als Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden gesetzlich verankert und als Daueraufgabe bestätigt (§§ 164a und 164b Baugesetzbuch).
Auf der Grundlage der durch die Stadt Flensburg gestellten Anträge, der verfügbaren Mittel und der Schwerpunkte der Städtebauförderung stellt das Land jedes Jahr Städtebauförderungsmittel zur Verfügung.
Die Finanzierungsträger Bund, Land und die Stadt Flensburg - sind mit je einem Drittel an dem Programm beteiligt.