Die Ratsversammlung der Stadt Flensburg hat am 13.10.2016 die Aufhebung der Sanierungssatzung „Flensburger Altstadt“ für den Teilbereich Oluf-Samson-Gang für die Grundstücke Oluf-Samson-Gang 3 – 30 sowie Schiffbrücke 28, 29, 30 als Satzung beschlossen.
Das 1971 in Kraft getretene Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) gab Städten und Gemeinden erstmals ein wirksames Instrumentarium zur Sanierung an die Hand. Als eine der ersten Städte der Bundesrepublik erteilte die Stadt Flensburg den Auftrag für vorbereitende Untersuchungen.
Im Januar 1974 erfolgte die förmliche Festsetzung als Sanierungsgebiet für den ersten Teilbereich - die Blöcke 6 / 8 "Schiffbrücke" und Block 10 "Norderhofenden" zwischen Rathausstraße und Oluf-Samson-Gang.
Für die Nördliche Altstadt ergaben sich folgende Zielsetzungen:
Der Beginn der Flensburger Sanierung fällt in eine Zeit, in der man sich bereits auf historische Werte besann. Diesem Umstand ist es zu verdanken, dass es in Flensburg lediglich Ansätze der in früheren Jahren üblichen Flächensanierung gab.
Nach dem Sanierungskonzept 1976 sollten erhalten bleiben:
Mit den Beschlüssen der Ratsversammlung wurde in den Jahren 1979, 1984 und 1985 das Sanierungsgebiet um die Bereiche Schloßstraße (zwischen Marientreppe und Schloßstraße) sowie der Grundstücke nördlich des Oluf-Samson-Ganges und schließlich um den Gesamtbereich zwischen Toosbüystraße und Nordertor erweitert. Das Sanierungsgebiet umfasste damit die gesamte nördliche Altstadt.
In weiten Teilen der Nördlichen Altstadt mussten die Sanierungsarbeiten Ende der 90er Jahre beendet werden, obwohl noch nicht alle Ziele erreicht worden waren. Die Rahmenbedingungen, insbesondere die knappen Städtebauförderungsmittel in dieser Zeit haben die Stadt gezwungen, Prioritäten zu setzen und auf manche an sich wünschenswerte Maßnahmen zu verzichten. Die Sanierungssatzungen wurden nach und nach aufgehoben.
Gleichzeitig wurden die Sanierungsziele durch
gewährleistet, soweit dies möglich war. Bestimmte Bereiche, in denen nach wie vor das Bedürfnis, ggf. Sanierungsrecht anwenden zu können, gesehen wurde, sind als „Sanierungsinseln“ zunächst in der förmlichen Festlegung verblieben.
2000
Aufhebung der Sanierungssatzungen in Teilbereichen
Aufgrund des Beschlusses der Ratsversammlung der Stadt Flensburg vom 27.05.1999 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Flensburger Altstadt vom 31.03.1988 für den Bereich zwischen Rathausstraße -nördliche Seite- und Am Nordertor / Neustadt aufgehoben.
Ausgenommen hiervon waren die 7 Teilbereiche ("Sanierungsinseln"):
2002
Vorbildliche Sanierungsmaßnahme, Auszeichnung vom Sanierungsbeirat der Stadt Flensburg
Norderstraße 83-85 und 87-89
2008
Aufhebung der Sanierungssatzungen in Teilbereichen
Mit Beschluss der Ratversammlung der Stadt Flensburg vom 10.04.2008 wurde die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Flensburger Altstadt“ in Teilbereichen hinsichtlich der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet enthaltenen 6 Teilbereiche aufgehoben.
Ausgenommen hiervon blieb der Teilbereich Oluf-Samson-Gang (Oluf-Samson-Gang 3 - 30, Schiffbrücke 28, 29, 30), da die festgelegten Sanierungsziele für diesen Bereich im Rahmen rechtlicher und praktischer Möglichkeiten weiter verfolgt werden sollten.
Von der Aufhebung ausgenommen blieb ebenfalls die Östliche Altstadt. Diese wurde mit Beschluss vom 19.11.2009 aufgehoben. Gebiets-Steckbrief Östliche Altstadt
2016
Aufhebung der Sanierungssatzung im Teilbereich
Mit Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Flensburg vom 13.10.2016 wurde die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Flensburger Altstadt“ für den Teilbereich Oluf-Samson-Gang (Oluf-Samson-Gang 3 - 30, Schiffbrücke 28, 29, 30) beschlossen.