Neues entsteht in Flensburg

Nördliche Altstadt

Entlassenes Sanierungsgebiet: Aufhebung der Sanierungssatzungen 2016

Die Ratsversammlung der Stadt Flensburg hat am 13.10.2016 die Aufhebung der Sanierungssatzung „Flensburger Altstadt“ für den letzten verbliebenen Teilbereich Oluf-Samson-Gang für die Grundstücke Oluf-Samson-Gang 3 – 30 sowie Schiffbrücke 28, 29, 30 als Satzung beschlossen. Die Satzung ist am 22.10.2016 in Kraft getreten.

Jahrhundertelang entsprach das gemeinsame Wohnen und Arbeiten den Bedürfnissen der Menschen in der Stadt. Anfang der 1970er Jahre stand Flensburg vor einer großen Herausforderung: Die von Kriegsschäden weitgehend verschonte Altstadt entsprach nicht mehr zeitgemäßen Anforderungen an modernes Wohnen und Arbeiten.

Industrialisierung, Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum, Strukturwandel sowie die steigende Mobilität trugen jedoch dazu bei, dass sich Wertvorstellungen, Wohn- und Arbeitsbedürfnisse änderten. Gewerbebetriebe expandierten, fanden in den engen Altstadtquartieren keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr und zogen in die neuen Gewerbegebiete am Rande der Stadt. Bewohner der Altstadt zogen in Neubaugebiete, die höheren Wohnkomfort boten. Die überalterte Bausubstanz - darunter zahlreiche Kulturdenkmale - wurde vernachlässigt, stand teilweise leer und verfiel zusehends.
Die erheblichen Mängel der Bausubstanz, die starke Bevölkerungsabwanderung, die zahlreichen Geschäftsauflösungen und die für die heutige Zeit ungünstigen Grundstückszuschnitte waren nicht mehr allein durch planerische, wirtschaftliche oder politische Einzelmaßnahmen zu verändern, so dass die Erstellung eines Gesamtkonzeptes notwendig wurde.

Während die südliche Altstadt aufgrund ihrer City-Funktion und der damit verbundenen finanziellen Möglichkeiten genügend Eigendynamik entwickeln konnte, war dies in anderen Bereichen der Altstadt nicht der Fall.

Das im Jahr 1971 in Kraft getretene Städtebauförderungsgesetz (StBauFG) gab Städten und Gemeinden erstmals ein wirksames Instrumentarium zur Sanierung an die Hand. Als eine der ersten Städte der Bundesrepublik erteilte die Stadt Flensburg den Auftrag für vorbereitende Untersuchungen, die zunächst in einem Gebiet von ca. 90 Hektar durchgeführt wurden. Dabei wurden u.a. die Bevölkerungs- und Sozialstruktur, die erhaltenswerte Bausubstanz und zukünftige Nutzungsangebote ermittelt. Parallel dazu wurde eine Verkehrsstudie erarbeitet, später außerdem eine Stadtbilduntersuchung, die alle herausragenden Gestaltungselemente Flensburgs erfasste.

Im Januar 1974 erfolgte die förmliche Festsetzung als Sanierungsgebiet für den ersten Teilbereich - die Blöcke 6 / 8 "Schiffbrücke" und Block 10 "Norderhofenden" zwischen Rathausstraße und Oluf-Samson-Gang. Es wurde ein großer Teilbereich der Nördlichen Altstadt ausgewählt, von dem man sich eine gute Initialwirkung für die weitere Sanierungstätigkeit erhoffte. Übersichtsplan

Für die Nördliche Altstadt ergaben sich folgende Zielsetzungen:

  • die Wohnfunktion sollte erhalten, gesichert und ausgeweitet werden,
  • die Abwanderungstendenz der Innenstadtbevölkerung sollte durch Einrichtung ruhiger Wohnhöfe mit Grünflächen und Freiräumen sowie vielfältiger Fußwegeverbindungen gestoppt und umgekehrt werden,
  • ein differenziertes, zeitgemäßes Wohnungsangebot für verschiedene Bevölkerungsgruppen sollte verfügbar werden,
  • die öffentliche Infrastruktur sollte ergänzt werden,
  • attraktive Einkaufsbereiche sollten durch Verbesserung der Erschließung und Erhöhung des Parkplatzangebotes geschaffen werden,
  • die innerstädtischen Funktionen sollten durch räumliche Zusammenfassung gestärkt werden,
  • die Innenstadt sollte vom Durchgangsverkehr freigehalten werden,
  • zur Belebung der Erholungsfunktion sollten Freiräume entstehen, zur Freizeitnutzung sollte die Fördeuferzone ausgebaut werden,
  • das historische Stadtbild sollte durch Pflege und Modernisierung der Altbausubstanz erhalten bleiben, Neubauten sollten sich unter Wahrung und Beachtung der Grundsätze eines erlebbaren, identifizierbaren und maßstabsgerechten Stadtbildes und sensibler Stadtgestaltung einfügen.

Der Beginn der Flensburger Sanierung fällt in eine Zeit, in der man sich bereits auf historische Werte besann. Diesem Umstand ist es zu verdanken, dass es in Flensburg lediglich Ansätze der in früheren Jahren üblichen Flächensanierung gab.

Nach dem Sanierungskonzept 1976 sollten erhalten bleiben:

  • das Typische an der Flensburger Bauweise,
  • die individuell gestaltete, geschlossene Blockrandbebauung mit Wohnungen in den Obergeschossen und Laden- und Gewerbeflächen im Erdgeschoss,
  • eine Vielzahl von Höfen im Blockinnern mit ihrem vielfältigen Nutzungsangebot, das von Läden und Handwerksbetriebe über Büros bis hin zu Wohnungen reicht,
  • das insgesamt vertraute und abwechslungsreiche Stadtbild.
  • Verändern sollte sich die ungeordnete, lückenhafte Bebauung am Nordhofende (Block 10) und in unzureichend erschlossenen Höfen.

Schon frühzeitig wurde erkannt, dass der Erfolg einer Sanierung im Wesentlichen von einer funktionierenden Zusammenarbeit der Sanierungsbetroffenen und der öffentlichen Hand abhängt. Betroffene hatten sich schon Anfang der siebziger Jahre zu räumlich abgegrenzten Interessengemeinschaften zusammengefunden, die Ansprechpartner der Stadt und des Sanierungsträgers waren. Durch die intensive Öffentlichkeitsbeteiligung konnten die Betroffenen sich nicht nur informieren, sondern selbst Vorschläge einbringen. Insgesamt wurden die Konzepte sehr positiv aufgenommen. An dieser positiven Grundstellung hat sich bis heute nichts geändert.

1975 wurde dann ein Sanierungsbeirat gebildet, der die Mittlerfunktion übernahm. Er setzt sich zusammen aus Mitgliedern des Bauausschusses sowie Vertretern des Sanierungsträgers, des Innenministeriums, des Landesamtes für Denkmalpflege und der Institutionen, die direkt von der Sanierung betroffen sind wie z.B. der Interessengemeinschaften (jeweils für abgegrenzte Teilgebiete); dazu kommen Vertreter der Arbeitnehmer-/Arbeitgeberverbände sowie die Mieter- und Vermieterorganisationen.

Ergänzend wurden direkt im Sanierungsgebiet sogenannte „Sanierungstreffs“ veranstaltet, in denen in gelockerter Atmosphäre über den Fortgang der Sanierung informiert wurde. Diese ungezwungene Form der Öffentlichkeitsarbeit fand großes Echo und trug wesentlich zur Akzeptanz und zum Erfolg der Sanierung bei. Darüber hinaus fanden anlässlich der Vorstellung des Sanierungskonzeptes 1976 mehrtägige Seminare mit betroffenen Bürgern statt; im Sanierungsgebiet selbst wurde ein Beratungsbüro eingerichtet.

Mit den Beschlüssen der Ratsversammlung wurde das Sanierungsgebiet in den Jahren 1979 um den Bereich Schloßstraße (zwischen Marientreppe und Schloßstraße) sowie 1984 um die Grundstücke nördlich des Oluf-Samson-Ganges und schließlich 1985 um den Gesamtbereich zwischen Toosbüystraße und Nordertor erweitert. Das Sanierungsgebiet umfasste damit die gesamte nördliche Altstadt.

1988 konnte das Sanierungsgebiet "Nördliche Altstadt" um einen Teilbereich der östlichen Altstadt zum Sanierungsgebiet "Flensburger Altstadt" erweitert werden. 1994 kam "Achter de Möhl" im vereinfachten Verfahren hinzu.

In weiten Teilen der Nördlichen Altstadt mussten die Sanierungsarbeiten Ende der 1990er Jahre beendet werden, obwohl noch nicht alle Ziele erreicht worden waren. Die Rahmenbedingungen, insbesondere die knappen Städtebauförderungsmittel in dieser Zeit haben die Stadt gezwungen, Prioritäten zu setzen und auf manche an sich wünschenswerte Maßnahmen zu verzichten. Die Sanierungssatzungen wurden nach und nach aufgehoben.

Gleichzeitig wurden die Sanierungsziele durch

  • Bebauungspläne
  • Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen
  • privatrechtliche Vereinbarungen

gewährleistet, soweit dies möglich war. Bestimmte Bereiche, in denen nach wie vor das Bedürfnis, ggf. Sanierungsrecht anwenden zu können, gesehen wurde, sind als „Sanierungsinseln“ zunächst in der förmlichen Festlegung verblieben.

Aufhebung der Sanierungssatzungen in Teilbereichen
Aufgrund des Beschlusses der Ratsversammlung der Stadt Flensburg vom 27.05.1999 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Flensburger Altstadt vom 31.03.1988 für den Bereich zwischen Rathausstraße -nördliche Seite- und Am Nordertor / Neustadt aufgehoben. Rechtskraft der Satzung 30.01.2000. Übersichtsplan

Es verbleibt die Östliche Alstadt und folgende Teilbereiche als "Sanierungsinseln":

  • Norderhofenden 23 / Speicherlinie 2a
  • Norderstraße 43 – 45
  • Gebiet zwischen Oluf-Samson-Gang und Herrenstall
  • Schiffbrücke 43 – 45 / Norderstraße 80
  • Schiffbrücke 59
  • Schiffbrücke 64 – 65 / Norderstraße 128
  • Bereich Oluf-Samson-Gang

Mit Beschluss der Ratversammlung der Stadt Flensburg vom 10.04.2008 wurde die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Flensburger Altstadt“ in Teilbereichen hinsichtlich der im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet enthaltenen 6 Teilbereiche aufgehoben. Rechtskraft der Satzung am 26.04.2008. Übersichtsplan

Ausgenommen hiervon blieb der Teilbereich Oluf-Samson-Gang (Oluf-Samson-Gang 3 - 30, Schiffbrücke 28, 29, 30), da die festgelegten Sanierungsziele für diesen Bereich im Rahmen rechtlicher und praktischer Möglichkeiten weiter verfolgt werden sollten. Der Oluf-Samson-Gang nimmt eine Sonderstellung innerhalb der Flensburger Stadtsanierung ein. Als 1982 mit der Sanierung der Häuser begonnen wurde, waren sie in einem stark verwahrlostem Zustand und zum überwiegenden Teil als Bordell genutzt. Erklärtes Ziel der Stadtsanierung war es, die Bordelle durch familiengerechte Wohnungen zu ersetzen.

Von der Aufhebung ausgenommen blieb ebenfalls die Östliche Altstadt. Die beiden Sanierungssatzungen "Achter de Möhl" und "Flensburger Altstadt" für den Teilbereich "Östliche Altstadt" wurden mit Beschluss vom 19.11.2009 aufgehoben. Rechtskraft der Satzungen 09.01.2010.
 

im letzten Teilbereich Oluf-Samson-Gang
Die Sanierungssatzungen wurden nach und nach aufgehoben und mit Ratsbeschluss vom April 2008 verblieb nur noch der Teilbereich Oluf-Samson-Gang. Mit der Aufrechterhaltung der Sanierungssatzung konnte auch nach Einstellung der Städtebauförderung verhindert werden, dass die Gebäude mit einer hier noch verbliebenen Bordellnutzung im Verkaufsfalle weiterhin als Bordell genutzt werden können.

2016
Die Rotlichtnutzung wurde im verbliebenen Sanierungsgebiet nunmehr gänzlich aufgegeben und eine künftige Bordellnutzung durch Grundbucheintragung zwischenzeitlich für alle betroffenen Grundstücke ausgeschlossen. Die Modernisierung und Instandsetzung der verbliebenen Gebäude wurde begonnen bzw. fertiggestellt. Die mit Städtebaufördermitteln erworbenen Gartenflächen wurden überwiegend an die privaten Eigentümer der Gebäude veräußert.

Mit Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Flensburg vom 13.10.2016 wurde die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Flensburger Altstadt“ für den letzten verbliebenen Teilbereich Oluf-Samson-Gang (Oluf-Samson-Gang 3 - 30, Schiffbrücke 28, 29, 30) beschlossen. Rechtskraft der Satzung 22.10.2016. Übersichtsplan
 

Die Mitglieder des Sanierungsbeirates würdigen in regelmäßigen Abständen gelungene in Eigeninitiative sanierte Objekte als "vorbildliche Sanierungsmaßnahmen". Positive Gestaltungen im Stadtgebiet erhalten als Vorbildfunktion eine Auszeichnung in Form einer Plakette, die direkt am Gebäude angebracht wird.

2002 | Vorbildliche Sanierungsmaßnahme
Auszeichnung vom Sanierungsbeirat der Stadt Flensburg für die umgesetzte Maßnahme
Norderstraße 83-85 und 87-89

 

2015 | Kaufmannshöfe in Flensburg
Faltblatt/Rundgang, PDF [3,07 MB]

2002 | 25 Jahre Stadtsanierung Flensburg Nördliche Altstadt
Flensburger Projekte Heft 5, PDF [8,25 MB]

1994 | Lebendige Flensburger Altstadt
Flensburger Projekte Heft 3, PDF [9,21 MB]

1988 | Altstadtsanierung Flensburg
Eine Zwischenbilanz, PDF [7,51 MB]