Auszeichnung durch den Sanierungsbeirat der Stadt Flensburg am 16.11.2004.
Das zweigeschossige, traufständige Stadthaus in einfacher Bauweise ist ab ca. 1885 mit einem von Dreiecksgiebel abgeschlossenem Zwerchhaus entstanden. Es wurde 1997 erworben und wies zu dem Zeitpunkt einen geringen Standard auf. Die Gaststätte im Erdgeschoss wurde bereits Anfang der 1990er Jahre aufgegeben und in einfacher Form zu Wohnzwecken ausgebaut. Ab 1999 wurde in Eigenleistung das Dach gedämmt und neu eingedeckt. Seitdem wurden die Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss in Eigenleistung modernisiert. Die Fassadensanierung wurde in zahlreichen Beratungsgesprächen mit der FGS und der Unteren Denkmalbehörde ausgearbeitet.
Für die Dach- und Fassadensanierung wurde eine besondere Förderungsmöglichkeit in Anspruch genommen, die nur im vereinfachten Verfahren im Sanierungsgebiet Achter de Möhl zur Verfügung steht. Hier kann Eigenleistung bis zu 80 % der Lohnkosten einer Firma geltend gemacht werden, die Materialkosten zu 100 %. Die Modernisierungen können in Einzelschritten entsprechend dem Leistungsvermögen des Eigentümers durchgeführt werden. Die Förderung beträgt in diesem Modell 10 % Zuschuss bei Maßnahmen bis 25.500,- € je Gebäude. Diese wurden hier voll in Anspruch genommen. Die Sanierung erfolgte in privater Initiative und zu erheblichem Anteil in Eigenleistung.