Neues entsteht in Flensburg

Angelburger Straße 15

Modernisierung und Instandsetzung

Das Grundstück Angelburger Straße 15 liegt in unmittelbarer Nähe des Südermarkts an der historischen Ost-West-Achse der Angelburger Straße. Für das Grundstück wurden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet Westliche Altstadt erhebliche städtebauliche Missstände festgestellt. Aufgrund längeren Gebäudeleerstands und Vernachlässigung ist der Kaufmannshof in einem sehr schlechten Zustand. Der schlechte Zustand führte dazu, dass die Nutzung 2005 vollständig aufgegeben und die nicht standsicheren Gebäude mit bis heute vorhandenen statischen Baubehelfen gesichert werden mussten. Im Rahmenplan des Sanierungsgebietes ist das Gebäude mit der Signatur „Mögliche Modernisierung und Instandsetzung baulicher Anlagen“ gekennzeichnet.

Das Gebäudeensemble der Angelburger Straße 15 folgt dem in Flensburg verbreiteten baulichen Schema der Kaufmannshöfe. Das Haus besitzt in seiner Gesamtheit eine außerordentlich hohe denkmalpflegerische Bedeutung für die Stadt. Der gesamte Gebäudebestand ist daher in das Denkmalbuch eingetragen.

Nach einer Machbarkeitsuntersuchung durch pmp hat die Stadt Flensburg das knapp 500 m² große Grundstück Anfang 2022 mit Städtebauförderungsmitteln erworben und sieht nun die Modernisierung und Instandsetzung des Kaufmannshofes vor. Aufgrund des Gebäudezustands ist mit unrentierlichen Kosten einer Modernisierung in erheblichem Umfang zu rechnen. Ziel ist, den stadtgeschichtlich bedeutenden Kaufmannshof im Rahmen einer mit Städtebauförderungsmitteln geförderten Modernisierungsmaßnahme instandzusetzen. Die historische Bausubstanz ist zu erhalten und zu modernisieren und einer zukunftsfähigen Nutzung zuzuführen. Da die Modernisierung und Instandsetzung des Kaufmannshofes einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollen die Gebäudeteile zunächst provisorisch gesichert werden.

Text: Eiko Wenzel, Stadt Flensburg, Denkmalschutz und Stadtbildpflege
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Die Grundstücke Angelburger Straße 9-15 liegen in unmittelbarer Nähe des Südermarkts, dem größten Marktplatz im Altstadtkern Flensburgs, an der historischen Ost-West-Achse, der Angelburger Straße. Die Bebauung auf den Grundstücken folgte dem in Flensburg verbreiteten baulichen Schema der Kaufmannshöfe, war aber durch eine starke Verdichtung gekennzeichnet, sodass sich ein wirklicher bebauungsfreier „Hof“ nur noch auf dem Grundstück Nr. 15 befand. Durch einen über viele Jahre vernachlässigten Bauunterhalt waren zudem viele Gebäude in einem schlechten Bauzustand. Anders als in den nördlichen und östlichen Altstadtteilen Flensburgs gab es hier jedoch in der Vergangenheit keine gezielte städtische Altstadterneuerung.

In den Jahren 2005-2007 wurde unmittelbar nördlich und östlich benachbart das Einkaufszentrum „Südermarktpassage“ bzw. „Flensburg Galerie“ mit ca. 15.000 qm Verkaufsfläche neu errichtet. Mit ihrer vollflächigen Überbauung negiert sie die historische Stadtstruktur in diesem Bereich. Gleichwohl ist es gelungen, zwei im Gebiet der Flensburg Galerie stehende Kulturdenkmale in den Neubau der Einkaufspassage einzubeziehen – den Kaufmannshof Holm 59 und den „Querspeicher“ auf dem Grundstück Angelburger Straße 15.

Die Baumaßnahme „Flensburg Galerie“ bedrängte allerdings den benachbarten Kaufmannshof Angelburger Straße 15 in mehrfacher Hinsicht: zum einen durch die Höhe der Anschlussbebauung, die einen erdrückenden Charakter hat, zum andern durch die Vernachlässigung baulicher Problempunkte im Anschlussbereich der Nr. 15 zum Neubau der Einkaufspassage. Hier entstanden unkontrollierte Traufbereiche, in denen Leckagen über viele Jahre hinweg Nährboden für die Ausbreitung des Echten Hausschwamms waren. Die „Vorschädigung“ des Kaufmannshofes Angelburger Straße 15 zum Zeitpunkt des Baus der Flensburg-Galerie führte dazu, dass die Nutzung in der Nr. 15 2005 vollständig aufgegeben und die gesamte Anlage mit bis heute vorhandenen statischen Baubehelfen gesichert werden musste.

In der Situation nach jahrelanger Vernachlässigung der Bausubstanz und des Leerstandes erwarb das dänische Einrichtungshaus 2015 die Grundstücke Angelburger Straße 11-15, später auch die Nr. 9. Die Fa. Sinnerup ist Mieter in der Flensburg-Galerie und beabsichtigte, auf den Nachbargrundstücken eine eigene Einzelhandelsimmobilie zu schaffen.

Die Gebäudegruppe Angelburger Straße 9-15 ist als Mehrheit baulicher Anlagen i.S. des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-Holstein (DSchG 2015) bewertet, die Kaufmannshöfe Angelburger Straße 13 und 15 sind als Einzeldenkmale geschützt. Im Februar 2019 wurde ein Bauantrag der Fa. Sinnerup genehmigt. Nach dem Bauantrag konnten Nr. 9 und 11 werden vollständig abgebrochen und durch eine angepasste Neubebauung ersetzt werden. Bei Nr. 13 bleiben die als Einzeldenkmale geschützten Gebäude (Vorderhaus und 1. Querspeicher) erhalten und werden in die neue Bebauung einbezogen. Nr. 15 ist Einzeldenkmal geschützt und sollte vollständig erhalten bleiben (Vorderhaus, 1. und 2. Seitenflügel). Der Querspeicher von Nr. 15 ist bereits ca. 2005 aus dem Grundstück herausgetrennt worden und wurde 2005-2007 in die Einkaufspassage „Flensburg-Galerie“ einbezogen. Diese Einbeziehung hat den Querspeicher zwar vor einem Abbruch gerettet, durch die Höhe der umgebenden Bebauung ist er aber in seiner städtebaulichen Wirkung beeinträchtigt.

Nach dem seit 2018 durchgeführten Abbrüchen auf den Grundstücken Nr. 9 und 11 sah sich die Bauherrin nicht mehr in der Lage, eine Sanierung der erhaltenen Reste von Nr. 13 und von Nr. 15 vorzunehmen und das Vorhaben gemäß Planung weiterzuführen. Seit September 2019 ist das Gebiet Teil des Sanierungsgebietes Westliche Altstadt, in dem Stadterneuerung im Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (zukünftig: „Lebendige Zentren“) durchgeführt werden soll. Die Erhaltung gefährdeter Denkmalsubstanz und ihre Revitalisierung ist hier ein wichtiges Sanierungsziel. Aus diesem Grund wurde das Ansinnen der Fa. Sinnerup, die Bebauung vollständig – mit Ausnahme der beiden Straßengiebel von Nr. 13 und 15 – abzubrechen, zurückgewiesen.

Bei Nr. 13 hat sich durch die durchgeführten Rückbaumaßnahmen eine Situation ergeben, die eine Erhaltung der noch stehenden Teile des Querspeichers nicht mehr sinnvoll erscheinen lassen.

Bei Nr. 15 besteht grundsätzlich aber die Möglichkeit, die Modernisierung mit Städtebau-förderungsmitteln durchzuführen. Aufgrund des Zustands ist dort mit unrentierlichen Kosten einer Modernisierung in erheblicher Höhe zu rechnen. Die Förderungsmöglichkeit besteht, weil der Kaufmannshof Angelburger Straße 15 als Anlage mit „hohem Modernisierungsbedarf“ in den „Vorbereitenden Untersuchungen“ für das Sanierungs-gebiet erkannt wurde und für eine Fördermaßnahme vorgesehen ist. Die Stadt Flensburg hat für das Grundstück Angelburger Straße 15 eine Machbarkeitsstudie erstellt und es nach einem entsprechenden Beschluss der Ratsversammlung von der Fa. Sinnerup erworben. Die Grundstücke Nr. 9-13 sind weiter im Eigentum der Fa. Sinnerup. Derzeit ist nicht geklärt, ob die Fa. Sinnerup auf diesen Grundstücken das ursprünglich beabsichtigte Vorhaben des Baus eines Einrichtungshauses umsetzt. Die Stadt Flensburg bereitet zurzeit Sicherungsmaßnahmen für den stark geschädigten Kaufmannshof Angelburger Straße 15 vor und schreibt gleichzeitig die erforderlichen Leistungen für eine Modernisierungsuntersuchung des Objekts aus. Ziel ist es, in den kommenden Jahren eine Sanierung des Kaufmannshofes für eine Wohnnutzung durchzuführen und damit ein bedeutendes, aber stark geschädigtes Denkmal zu retten.

Text: Eiko Wenzel, Stadt Flensburg, Denkmalschutz und Stadtbildpflege
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Die Flensburger Altstadt ist bis heute durch die besondere topographische Situation im engen Fördetal geprägt. Sie hat dazu geführt, dass sich Flensburg als „Einstraßenanlage“ parallel zum westlichen Hafenufer entwickelt hat. Im Bereich des Südermarktes wird diese Hauptstraße (heute Holm - Große Straße - Norderstraße) von der alten Ost-West-Handelsstraße gekreuzt (Friesische Straße – Angelburger Straße). Insbesondere an der Angelburger Straße zwischen Südermarkt und ehem. Mühlentor (heute Süderhofenden) entstanden wie an Holm, Großer Straße und Norderstraße die für die Stadt typischen Kaufmannshöfe.

Die Kaufmannshöfe sind geprägt durch einen freien Hofraum, der einerseits als Arbeits- und Wirtschaftsraum diente, andererseits Erschließungsfunktion hatte (Verbindung Straße – Hafen). Auf den Grundstücken entwickelte sich seit dem 15. Jahrhundert eine gestaffelte Bebauung, die aus folgenden Elementen bestand: Vorderhaus (ursprünglich als Dielenhaus), Saalbau oder Pesel (mit repräsentativem Saal oder Pesel) – Seitenflügel (häufig mehrere) – Querspeicher (seit dem 18. Jahrhundert). Die so entstandenen Kaufmannshöfe wurden vom Kunsthistoriker Hans-Günter Andresen als Flensburgs „eigenständiger Beitrag zur Stadtbaukunst in Nordeuropa“ bezeichnet.Dem Hof Angelburger Straße 15 kommt eine große Bedeutung zu, weil es sich um einen der wenigen in der Angelburger Straße erhaltenen Kaufmannshöfe handelt und weil seine Substanz nachgewiesenermaßen ins 16. Jahrhundert zurückgeht, der bislang noch nicht datierte vordere Teil des Vorderhauses vermutlich sogar bis in das Mittelalter. Die stark geschädigten Gebäude bilden einen der ältesten bekannten Kaufmannshöfe Flensburgs und sind von außerordentlicher Bedeutung für die Geschichte des bürgerlichen Wohnhausbaus der Stadt.

Das Vorderhaus ist in einem Kaufbrief 1745 als „5 Fach, Brandmauer, u. 2 Fach, Stenderwerk und Pesel (5 Fach)“ bezeichnet (Gerhard Kraack, Historisches Kataster der Stadt Flensburg, Flensburg 2013, Bd. 2, S. 724). Die seitliche Brandmauer, die nach dem Abbruch des Vorderhauses von Nr. 13 sichtbar wurde, zeigt ein Mauerwerk mit besonders großen Klosterformatsteinen, die auf ein hohes Alter des Gebäudeteils schließen lassen. In der Seitenwand wurde auch ein Renaissance-Fenster mit Bleisprossen sichtbar. Im hinteren Teil (vermutlich Pesel bzw. Saalbau) ist ein Fachwerk-Ständerbau erhalten. Die Ständerbauweise wurde in Flensburg in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts vom Stockwerksbau abgelöst. An der Rückseite des Vorderhauses – bzw. des Pesels, ist ein Rautenfachwerk mit Zierausfachungen vorhanden, das unter einer Holzverschalung verborgen ist. Die besondere Bedeutung dieses Gebäudes ist bereits durch ein baugeschichtliches Gutachten der Architekten pmp aus Hamburg benannt worden. Dieses wurde zu einem Zeitpunkt durchgeführt, als die Seitenfassade (siehe Abb.) noch nicht sichtbar war. Das Landesamt für Denkmalpflege hat wegen der von dort sehr hoch eingeschätzten Bedeutung dieses Bürgerhauses im Jahr 2020 eine ergänzende baugeschichtliche Untersuchung des Vorderhauses in Auftrag gegeben und eine verformungsgetreue Aufnahme der Seitenfassade beauftragt. Die Untersuchung wurde bei der Fa. Pro Denkmal, Berlin, in Auftrag gegeben. Die Firma hat für die wissenschaftliche Untersuchung das Institut für Archäologische Wissen-schaften, Denkmalwissenschaften und Kunstgeschichte der Otto-Friedrich-Universität Bamberg hinzugezogen. Die Untersuchungen wurden im Sommer 2020 vor Ort durch Dr.-Ing. Dipl. Holzwirt Thomas Eißing von der Abteilung Denkmalpflege/ Gefügekunde und Dendrochronologie durchgeführt.

Die Untersuchung war hinsichtlich des Anspruches, mit Hilfe der Dendrochronologie die Baugeschichte des Hauses zu klären, teilweise erfolgreich. Der vordere, südliche Teil des Vorderhauses auf dem Grundstück ist mehrfach in den Deckenkonstruktionen verändert worden, was auf ein sehr hohes Alter und eine Absenkung des Grundstücks zur Hafenkante hin schließen lässt. Eine exakte Datierung war jedoch hier noch nicht möglich. Es ist zu vermuten, dass der südliche Teil des Vorderhauses noch im Mittelalter errichtet wurde.

Der hintere (nördliche Teil) des Vorderhauses, zu dem der Giebel mit dem Rautenfachwerk gehört, konnte auf das Jahr 1551 datiert werden. Damit gehört dieser Teil zu den ältesten Fachwerkbauten der Stadt und ist noch älter als das Rückgebäude des Hauses Holm 59 (1560). Diese beiden Fachwerkbauten mit der rautenförmigen Aufteilung des Giebels weisen eine sehr interessante Verwandtschaft zu westfälischen Fachwerkbauten der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts auf, z.B. Soest, Thomästraße 12 (1543, zerstört 1945), Thomästraße 22 (1546). Der mittlere Teil des Vorderhauses ist im Rahmen eines Umbaus in den Jahren 1638/38 entstanden.

Zusammenfassung
Der Kaufmannshof Angelburger Straße 15 besteht aus einem Vorderhaus, zwei Seitenflügeln und einem Querspeicher (dieser ist im Zuge des Baus der benachbarten „Flensburg-Galerie“ in die dortige Einkaufspassage einbezogen worden und gehört nicht mehr zum Grundstück Angelburger Straße 15). Der Hof befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Südermarkt, dem Zentrum des Nikolaiquartiers und dem größten Marktplatz der Flensburger Altstadt. Die Angelburger Straße ist Teil der historischen Ost-West-Verbindung von Angeln nach Friesland. Diese bildete im Bereich östlich des Südermarkts eine Landbrücke über das Mühlenstromtal und war eine wichtige Handelsstraße. Auf dem Grundstück Angelburger Straße 15 steht einer der für die Flensburger Altstadt charakteristischen historischen Kaufmannshöfe in der typischen Ausprägung mit gestaffelter Abfolge von Vorderhaus, Seitenflügeln und Querspeicher.

Der südliche Teil des Vorderhauses wurde nach bisherigen Erkenntnissen noch im Mittelalter errichtet. Der nördliche Teil konnte dendrochronologisch auf das Jahr 1551 datiert werden, dieser Fachwerkbau in Ständerbauweise gehört damit zu den ältesten in Flensburg, er ist der älteste bekannte in der Westlichen Altstadt. Das Bauwerk verweist mit seinem Rautenfachwerk auf ähnliche Bauten, die in Westfalen in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts errichtet wurden. Der mittlere Teil des Vorderhauses konnte auf die Jahre 1638/39 datiert werden. Mit dem Treppenhaus aus dem späten 18. oder frühen 19. Jahrhundert ist im Innern ein wichtiges Ausstattungselement dieses historischen Bürgerhauses erhalten.

Die beiden anschließenden, schmalen Seitenflügel sind Fachwerkbauten des 18. Jahrhunderts. Der Kaufmannshof ist ein Denkmalensemble, das als Zeugnis des spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Profanbaus in der Flensburger Altstadt von herausragender Bedeutung ist. Er zählt mit den Kaufmannshäusern Südermarkt 11 (erbaut um 1490) und Holm 59 (um 1560) zur ältesten bekannten profanen Bebauung im Nikolaiquartier und liefert wichtige Erkenntnisse über den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Wohnbau. Dies rechtfertigt überdurchschnittliche Anstrengungen zu seiner Erhaltung.

Timeline Angelburger Straße 15
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11.04.2022
Machbarkeitsuntersuchung