Neues entsteht in Flensburg // Foto: ©CONVENT Mensing

Sanierungstreff/Veranstaltungen

Aktuelle Termine

Aktuell ist folgende Veranstaltung in Vorbereitung:

Mittwoch, den 26.03.2025, um 18 Uhr
Neustadt
Öffentlichkeitsbeteiligung
Weinkontor - Neustadt 16/Walzenmühle

Teilfortschreibung für den Rahmenplan "Quartierszentrum an der Walzenmühle" und das B-Plan-Verfahren für die Walzenmühle
Als einen zentralen städtebaulichen Missstand im Sanierungsgebiet Neustadt wurden 2014 unter anderem die Grundstücke um die Walzenmühle identifiziert. Das bisher städtebaulich unterentwickelte Umfeld der Walzenmühle soll erneuert, besser in verkehrliche, stadträumlich-funktionale wie auch sozialräumliche Zusammenhänge eingebunden und durch ergänzende Wohn- und Dienstleistungsflächen zu einem schlüssigen städtebaulichen Entwicklungskonzept geordnet werden. Mit dem Bau von 200 Wohneinheiten, dem Unterbringen von Gesundheitsdienstleistungen und Nahversorgungsmöglichkeiten, reagiert die Stadt Flensburg auf den Bevölkerungszuwachs im Stadtgebiet und den damit einhergehenden Bedarf an Wohnraum und Wohninfrastruktur. Das Einzelhandelszentrum an der Werftstraße ist zur überregionalen Versorgung der Bevölkerung entstanden. Deshalb sind dort auch Stellplatzflächen in entsprechender Anzahl realisiert worden. Bei der Quartiersentwicklung gegenüber der Walzenmühle handelt es sich um einen Einzelhandelsstandort, der vorrangig der Versorgung Duburgs, des neuen Wohnquartiers im angrenzenden Schwarzenbachtal mit rund 480 neuen Wohneinheiten, sowie der gewachsenen Bevölkerung im südlichen Teil der Neustadt dient. Deshalb wird hier Wert daraufgelegt, die Erschließung primär mit dem Fahrrad und zu Fuß zu organisieren. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich, muss auch der Rahmenplan Neustadt für das Gebiet des Quartierszentrums Walzenmühle fortgeschrieben werden.

 

Wichtiger Hinweis!

Zur Dokumentation der Veranstaltungen

Auf unseren Veranstaltungen werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt.
Gemäß unserer Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO weisen wir daraufhin, dass während unserer Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Diese Aufnahmen dienen der Berichterstattung zur Veranstaltung und der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Städtebauförderung.